NIE-Nummer beantragen leicht gemacht - So geht's in Deutschland oder Spanien

Sie sind hier: Start » Infos » Tipps & Ratgeber » NIE-Nummer beantragen

Hier haben wir für Sie das wichtigste für die NIE-Nummer Beantragung zusammengefasst. Anschließend finden Sie auch die Adressen der spanischen Konsulate in Deutschland, sowie eine nützliche Checkliste zum Ausdrucken und Abhaken. Was ist NIE-Nummer, wer Sie braucht und wann sie beantragt werden muss, haben wir bereits auf dieser Seite für Sie erklärt. Hier aber nochmal eine kurze Zusammenfassung:

  • Was ist eine NIE-Nummer?

    Wer nach Spanien auswandern möchte oder dort eine Immobilie kauft, muss beachten, dass man erst eine N.I.E. Nummer (Número de Identidad de Extranjero) beantragen muss. Die NIE ist Ihre Identifikationsnummer als Ausländer bzw. gleichzeitig Ihre Steueridentifikationsnummer. Sie brauchen diese spätestens bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar. Nicht-EU-Bürger benötigen in Spanien die TIE (Tarjeta de Identificación de Extranjeros).

Egal wie Sie die NIE-Nummer beantragen, gilt diese als Ihre spanische Steuernummer und ist ein nationales Dokument in Spanien.

Hier sind einige Gründe, warum man eine NIE-Nummer benötigen könnte:

  • Aufenthalt in Spanien: Wenn man als Ausländer länger als drei Monate in Spanien bleiben möchte, ist es erforderlich, eine NIE-Nummer zu beantragen. Dies betrifft beispielsweise Personen, die nach Spanien ziehen, um dort zu arbeiten, zu studieren oder ihren Ruhestand zu verbringen.

  • Arbeitsaufnahme: Um in Spanien einer Beschäftigung nachzugehen, ist eine NIE-Nummer erforderlich. Arbeitgeber benötigen die NIE-Nummer, um ihre Mitarbeiter korrekt zu registrieren und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

  • Immobilienkauf: Wenn man eine Immobilie in Spanien kaufen oder verkaufen möchte, ist die NIE-Nummer erforderlich. Sie wird für die Beantragung einer spanischen Steuernummer (NIF) benötigt, die wiederum für den Abschluss des Kaufvertrags und die Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten erforderlich ist.

  • Steuerliche Angelegenheiten: Die NIE-Nummer wird für steuerliche Angelegenheiten in Spanien benötigt. Wenn man beispielsweise als Selbstständiger tätig sein oder ein Unternehmen gründen möchte, ist die NIE-Nummer unerlässlich, um die entsprechenden Steuerformalitäten zu erledigen.

  • Bankgeschäfte: Um ein Bankkonto in Spanien zu eröffnen, wird eine NIE-Nummer benötigt. Die Banken benötigen diese Nummer, um die Identität des Kunden festzustellen und um sicherzustellen, dass die erforderlichen Informationen für steuerliche Zwecke vorliegen.

Für die Beantragung Ihrer NIE-Nummer benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Reisepass / Personalausweis und eine Fotokopie

  • Bargeld zur Bezahlung der Verwaltungsgebühr / oder Ausdruck über die gezahlte Gebühr. Bitte beachten: in manchen spanischen Behörden kann nicht mehr bar bezahlt werden.

  • Ein in Spanisch ausgefülltes EX-15 Antragsformular

  • 2 aktuelle Passfotos

  • je nach Behörde eine Begründung der N.I.E. Beantragung (z.B. Immobilienkauf in Spanien, Miete einer Immobilie, Arbeitsvertrag für die Aufnahme einer Arbeit in Spanien, Gründung einer spanischen Gesellschaft o.ä., Erbschaft oder Verkauf usw.)

deutsche Flagge - NIE Nummer in Deutschland beantragen

NIE-Nummer in Deutschland beantragen

Das ist der einfachste und oft der günstigste Weg an die NIE-Nummer zu kommen – in einer spanischen Botschaft oder Konsulat in Deutschland. Sie vereinbaren dort einen Termin und bringen alle nötigen Unterlagen mit (Eine Voranmeldung ist meistens erforderlich und spart Ihnen Zeit).

spanische Flagge - NIE Nummer in Deutschland beantragen

NIE-Nummer in Spanien beantragen

Einmal in Spanien angekommen können Sie den Antrag auf NIE Nummer immer persönlich einreichen in dem Sie ein Termin bei der Ausländerbehörde ausmachen oder ortsabhängig bei der Hauptpolizeistation (Dirección General de Policía y de la Guardia Civil). Möglich ist es auch bei den Ausländerabteilungen der Nationalpolizei (Comisaría General de Extranjería y Fronteras) - je nachdem, in welcher Gemeinde Sie sich aufhalten. Ein alternativer Weg ist, die NIE über einen Vermittler („Gestor“) in Spanien einzureichen.

Eine dritte bevollmächtigte Person kann die Beantragung für Sie vor Ort auch erledigen. In diesem Fall muss die notarielle Vollmacht auf Spanisch verfasst sein und sich ausdrücklich auf Beantragung der NIE-Nummer beziehen. Diese Vollmacht muss –wenn außerhalb Spaniens beauftragt wird – mit einer Apostille nach dem Haager Abkommen zur Vorlage in Spanien versehen werden. Die Person muss außerhalb eine notariell beglaubigte Kopie des Ausweises des Antragstellers dabei haben.

*Hinweis: Wenn Dokumente aus anderen Ländern vorgelegt werden, müssen diese ins Spanische oder in die Amtssprache des Gebiets übersetzt werden, in dem der Antrag eingereicht wird.

Hier finden Sie unsere nützliche PDF-Checkliste zum Herunterladen, Ausdrucken und Abhaken. Aufgelistet sind die wichtigsten Unterlagen für die Beantragung Ihrer N.I.E.-Nummer und wichtige Hinweise für eine reibungslose und entspannte Abwicklung.

Spanische Vertretungen, Botschaften und Konsulate in Deutschland

In der nachfolgenden Liste haben wir für Sie die konsularischen Vertretungen von Spanien mit Sitz in Deutschland zusammengestellt. Klicken Sie mit der Maus auf den gewünschten Standort, um mehr über das ausgewählte Konsulat zu sehen. Vor der Anreise sollte man sich telefonisch über die Geschäftszeiten des Konsulats und über gegebenenfalls kurzfristige Änderungen bei der Vergabe von NIE Nummern informieren.

Botschaft von Spanien in Berlin
Adresse: Lichtensteinallee 1, 10787 Berlin
Öffnungszeiten: Mo. - Do. 09:00 bis 14:00 Uhr und Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr

Generalkonsulat von Spanien in Düsseldorf
Adresse: Homberger Str. 16, 40474 Düsseldorf
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08:00 bis 14:00 Uhr und 1. Samstag im Monat von 08:00 bis 13:00 Uhr
Tel. Auskünfte NIE-Beantragung: 09:00 bis 11:30 Uhr

Generalkonsulat von Spanien in Frankfurt am Main
Adresse: Nibelungenpl. 3, 60318 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08:00 bis 13:30 Uhr
Telefonische Auskünfte: Mo. - Do. 08:00 bis 15:30 Uhr, sowie Fr. 08:00 bis 14:30 Uhr

Generalkonsulat von Spanien in Hamburg
Adresse: Mittelweg 37, 20148 Hamburg
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08:30 bis 14:00 Uhr
Telefonische Auskünfte: Mo.-Fr. 08:30 bis 15:00 Uhr
Das Generalkonsulat öffnet jeden ersten Samstag im Monat für Angelegenheiten, die spanische Staatsangehörige betreffen, von 9:00 bis 14:00 Uhr.

Generalkonsulat von Spanien in München
Adresse: Oberföhringer Str. 45, 81925 München
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08:00 bis 13:00
Telefonische Auskünfte: Mo. – Fr. 08:00 bis 15:00 Uhr.

Generalkonsulat von Spanien in Stuttgart
Adresse: Lenzhalde 61, 70192 Stuttgart
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08:30 bis 14:00 Uhr

Honorarkonsul des Königreichs Spanien
Adresse: Bremer Str. 65, 01067 Dresden
Mo. - Do. 09:00 - 14:00 Uhr
Do. 14:00 bis 17:00 Uhr (mit Termin)
Fr. 09:00 bis 13:00
Bitte beachten Sie, dass das Spanische Honorarkonsulat in Dresden nur für Personen, die in den Bundesländern Sachsen und Thüringen gemeldet sind, zuständig ist

Stand: Mai 2023
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.

  • Sie haben noch Fragen?

    Falls Sie Fragen haben, die nicht beantwortet wurden, klicken Sie bitte hier um mit uns Kontakt aufzunehmen, so dass wir sie beantworten können oder rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!